Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung und Beratung zwischen der SolveTrail GbR, Rangierbahnhof-Ausfahrbahnhof 1, 90469 Nürnberg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer die Erbringung von Dienstleistungen, keinen spezifischen wirtschaftlichen Erfolg.
§ 3 Angebot & Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung (Textform, z.B. E-Mail ausreichend) oder durch den Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
(2) Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzliche Kosten sowie Terminverschiebungen zur Folge haben.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung durch Bereitstellung notwendiger Informationen, Daten und Zugänge (z.B. Serverzugriffe, API-Keys) kostenfrei und rechtzeitig.
(2) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Vergütungsanspruch bleibt für die Dauer der Verzögerung bestehen.
§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind sofort, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Projekten mit langer Laufzeit angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Recht ein, die Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen.
(2) Eine Weitergabe der Quellcodes oder Bearbeitungsrechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 7 Gewährleistung & Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer (täglicher) Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
Stand: Februar 2026. SolveTrail GbR.